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GHV Versicherung bietet eine Meutenversicherung |
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In der beginnenden Jagdzeit gilt es, Jäger und deren vierbeinige Begleiter zu schützen und abzusichern
Es ist wieder Jagdzeit und spätestens ab Oktober beziehungsweise November darf wieder sämtliches Wild gejagt werden. Die Jagd findet oft nicht alleine statt und der Jäger wird dementsprechend gerne von seinem vierbeinigen Freund begleitet.  Hans-Gerd Coenen, Vorsitzender des Vorstands Eine waidgerechte Jagd ist ohne den vierbeinigen Begleiter fast unmöglich, birgt aber auch potenzielle Risiken.Insbesondere bei der Drückjagd kann viel passieren. Um dieses Risiko zu minimieren, gibt es verschiedene Ausrüstungstools wie die Meutenversicherung. Sie deckt dabei vor allem die Tierarztkosten für alle Hunde, die bei einer Jagd verletzt wurden, fast vollständig ab. Hinzu kommt die Absicherung im Falle des Todes oder einer erforderlichen Nottötung. Jagdhunde sind gut ausgebildet und die Wiederbeschaffung ist entsprechend teuer weiß Hans-Gerd Coenen, Vorstandsvorsitzender der GHV Versicherung.Das Abhandenkommen während der Jagd ist ebenfalls im Versicherungsschutz inbegriffen sowie die zwei Folgetage der Jagd, an denen Jäger und Hund verletztes Wild aufspüren. Auch hier kann es zu kritischen Situationen für den Jagdhund kommen so Coenen. Eine Jagdmeutenversicherung sollte von jedem Jagdveranstalter oder Jagdführer abgeschlossen werden, der die Veranstaltung und die vierbeinigen Jagdhelfer bestmöglich schützen möchte. Eine Versicherung kann notfalls auch noch mit dem Smartphone kurz vor der Jagd abgeschlossen werden. Ein paar wenige Angaben zum Termin, Revier und der Anzahl der Jagdhunde genügen, so Hans-Gerd Coenen. Alles Weitere passiert dann automatisch im Hintergrund. Für den Jagdveranstalter ist damit alles erledigt und nach der Jagd fallen keine weiteren administrativen Tätigkeiten an.
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