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Amtliche Kontrolle von Heimtierfuttermitteln: Wenig schwerwiegende Beanstandungen

Agroscope Liebefeld-Posieux hat erste Kontrollen durchgeführt. Drei Viertel der analysierten Proben mussten wegen leichter Mängel von Heimfutter beanstandet werden. Dies kann auf die erst 2003 in Kraft getretene Gesetzgebung zurückgeführt werden.

Nach einer Übergangsperiode hat Agroscope Liebefeld-Posieux, die Eidgenössische Forschungsanstalt für Nutztiere und Milchwirtschaft (ALP), Kontrollen bei Heimtierfutter durchgeführt. ALP handelt im Rahmen der Futtermittelverordnung, deren Gültigkeit 2003 auf Heimtierfutter ausgeweitet wurde.

Meldepflicht Hersteller und Wiederverkäufer von Heimtierfuttermitteln unterliegen nun der gesetzlichen Pflicht, sich bei ALP anzumelden. In Bezug auf die Kontrolle hat die Forschungsanstalt ähnliche Massnahmen ergriffen, wie sie bereits bei Nutztierfutter rechtskräftig sind: Es wurde eine Liste von Parametern aufgestellt, welche zu analysieren sind. Proben werden gezogen und untersucht, die Deklarationen kontrolliert (dabei wird sichergestellt, dass die Etikettierung der geltenden Gesetzgebung entspricht und die deklarierten Gehalte mit den analysierten Werten übereinstimmen) und Betriebe inspiziert.

75% aller Proben sind leicht fehlerhaft Von den 147 im Jahre 2005 kontrollierten Futtermitteln haben etwa 10 % der untersuchten Proben keinerlei Grund zur Beanstandung gegeben. 75 % aller Proben wiesen leichte Fehler auf wie unvollständige Etikettierung oder geringfügige Abweichungen der Inhaltsstoffgehalte von den deklarierten Werten. 15 % aller kontrollierten Proben boten Grund zu Beanstandungen, welche finanzielle Konsequenzen für den Hersteller nach sich zogen. Von diesen wiesen drei Proben GVO- Gehalte auf, die nicht wie vorgeschrieben deklariert waren. Die hohe Anzahl an Beanstandungen erklärt sich mit der für Heimtierfutter erst kürzlich in Kraft getretenen Gesetzgebung sowie der Tatsache, dass vorher keine gesetzlichen Vorschriften für Heimtierfutter existierten.

Gemäss der Futtermittelverordnung können diätetische Futtermittel in Verkehr gebracht werden, wenn eine entsprechende Zulassung vorliegt. Verschiedene Katzen- und Hundefuttermittel rühmen sich jedoch ohne vorherige Zulassung ihrer diätetischen Vorzüge; zum Teil enthalten sie sogar unerlaubte Zusätze wie Probiotika oder Enzyme.

Katzen in 27% aller Schweizer Haushalte Nach Schätzungen des Verbandes für Heimtiernahrung (VHN) in den Jahren 2003/2004 hielten 46% aller Schweizer Haushalte ein Haustier. 27 % besassen Katzen, 14 % Hunde; 14 % Nagetiere; 11 % Vögel, und 6 % Fische. Der Umsatz mit dem Verkauf von Heimtierfutter betrug 550 Millionen Franken. Davon wurden 295 Millionen Franken mit Katzenfutter und 115 Millionen mit Hundefutter erzielt. Im Hinblick auf diese Zahlen hat ALP entschieden, sich zur Zeit auf die Kontrolle von Katzen- und Hundefuttermittel zu konzentrieren.

In einigen Ausnahmefällen wurden auch andere Futtermittel untersucht. Seit dem 1. März 2005 ist das Vorhandensein von Ambrosiasamen (Ambrosia artemisiifolia L.; Aufrechtes Traubenkraut) in Futtermitteln verboten, da die Pollen dieser Pflanze ein sehr starkes Allergiepotenzial aufweisen. Die Kontrollen von ALP haben ergeben, dass diese Bestimmung nicht bei allen Futtermittel für Wild- oder Ziervögel eingehalten wurde. Die betroffenen Firmen wurden angewiesen, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um die Situation zu verbessern.

www.alp.admin.ch

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