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Schweiz nimmt an CITES-Artenschutzkonferenz teil

Die Schweiz wird an der 14. CITES-Vertragsstaaten-Konferenz vom 3. bis 15. Juni 2007 in Den Haag teilnehmen und sich für einen nachhaltigen Handel mit Tieren und Pflanzen einsetzen.

Die Konferenz der 171 Vertragsstaaten des Artenschutzübereinkommens CITES findet alle drei Jahre statt.

Über 37 Anträge zur Änderung der Anhänge und weitere 68 Vorstösse wird an der 14. CITES-Vertragsstaaten-Konferenz in Den Haag entschieden. Mehrere Anträge betreffen den Handel mit Elfenbein.

So möchten Botswana, Namibia und Südafrika mit ihren grossen Elefantenbeständen in eng begrenztem Umfang Elfenbein exportieren und die Einnahmen dem Elefantenschutz zukommen lassen, während Kenia und Mali ein 20-jähriges Moratorium für den Elfenbeinhandel verlangen.

Weitere Anträge betreffen Rotluchse, Leoparden, Flussaale, Medizinalpflanzen, Orchideen, verschiedene Kakteen- und tropische Baumarten.

Die Schweiz wird sich für einen wirksamen und gut kontrollierbaren CITES-Vollzug einsetzen. Dabei werden nur wissenschaftlich fundierte Anträge unterstützt, die Arten betreffen, welche durch den internationalen Handel gefährdet sind, und die von den Arealstaaten befürwortet werden.

Die Schweizer Delegation setzt sich aus zwei Mitarbeitenden des Bundesamtes für Veterinärwesen und je einem Mitarbeitenden des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten und des Bundesamtes für Umwelt zusammen.

Im Rahmen der Konferenz findet ein von den Niederlanden angeregtes Ministerialtreffen zur künftigen Entwicklung des Übereinkommens statt. Die Schweiz wird hierbei durch den Direktor des Bundesamtes für Veterinärwesen, Dr. Hans Wyss, vertreten.

Das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen, kurz CITES genannt, besteht seit 1973 und hat heute 171 Vertragsstaaten. Darin werden über 30.000 Tier- und Pflanzenarten vor einer übermässigen Nutzung geschützt.

Der Handel mit diesen Arten und Produkten daraus ist entweder grundsätzlich verboten (in Anhang I gelistete Arten) oder bewilligungspflichtig (in Anhang II gelistete Arten). Der Schweiz kommt bei CITES eine besondere Rolle zu: Sie ist Depositarstaat des Abkommens und das Sekretariat befindet sich in Genf.

Zudem stellt das Bundesamt für Veterinärwesen jährlich über 80.000 Bewilligungen aus, die meisten für die Uhren- und Luxusgüterindustrie - die Schweiz ist damit Spitzenreiterin.



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