Schweizer Tierschutz STS vermutet 60 000 tierquälerische Reptilienhaltungen in der Schweiz |
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Viele Tierhalter kennen Minimalanforderungen für die Reptilienhaltung nicht - neues Online-Tool berechnet optimale Tierhaltung
Reptilien
sind in der Schweiz beliebte Heimtiere. Ihre Haltung ist gesetzlich
geregelt. Allerdings besteht eine hohe Zahl an Missständen, wie eine
Recherche des Schweizer Tierschutz STS ergab: Schweizweit ist von über
60 000 tierquälerischen und somit strafbaren Reptilienhaltungen
auszugehen.
Ein neues Onlinetool schafft Abhilfe: Die
gesetzlichen Minimalanforderungen und die vom STS empfohlenen
Gehegegrössen und Einrichtungen sind auf tierhaltungsrechner.ch einfach
und schnell abrufbar.
Insgesamt leben in 3,5 % der Schweizer
Haushalte Reptilien, was rund 132 000 Haushalte mit mindestens einem
Reptil ergibt. Die mit Abstand am häufigsten gehaltenen Reptilien sind
Griechische Landschildkröten sowie Kornnattern und Leopardgeckos.
Der
Schweizer Tierschutz STS hat 2020 eine anonyme Onlineumfrage zur
Reptilienhaltung in der Schweiz durchgeführt mit besorgniserregenden
Resultaten:
Bei fast der Hälfte von 97 analysierten
Reptilienhaltungen wurden Hinweise auf mindestens einen Verstoss gegen
die Schweizer Tierschutzgesetzgebung festgestellt.
Werden die
Ergebnisse auf die Gesamtzahl der Schweizer Reptilienhaltungen
hochgerechnet, ist schweizweit von über 60 000 tierquälerischen und
somit strafbaren Reptilienhaltungen auszugehen.
Viele Tierhalter kennen Minimalanforderungen nicht
Am
häufigsten wurden Missstände in Bezug auf die klimatischen Bedingungen
festgestellt. Bei einem Drittel der Haltungen wird die Temperatur-
und/oder Luftfeuchtigkeit nicht gemessen.
Diese Parameter sind für die Gesundheit der wechselwarmen Reptilien entscheidend und müssen jedem Reptilienhalter bekannt sein.
Die
Gehegegrösse entsprach bei einem Viertel der Gehege nicht einmal den
Minimalanforderungen der Tierschutzgesetzgebung. Reptilien brauchen
Licht. Neben einer guten Grundbeleuchtung benötigen viele Arten auch
Ultraviolettlicht (UV-A und UV-B), sonst werden sie mit der Zeit krank.
Ein
Drittel der Haltungen musste wegen mangelhafter UV-Beleuchtung
beanstandet werden. Vielen Haltern ist nicht bewusst, dass es für die
Reptilienhaltung gesetzliche und somit verbindliche Vorschriften gibt.
Diese
stellen lediglich Mindestmasse dar und sind nicht etwa Garant für eine
tierfreundliche Haltung. Eine solche wäre deutlich grosszügiger
ausgestaltet.
Onlinetool schafft Abhilfe
Der Schweizer
Tierschutz STS hat, mit Unterstützung des Bundesamtes für
Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), ein Onlinetool
entwickelt, mit dem sich neben den vorgeschriebenen Grössen von Gehegen
für Nager und Kaninchen neu auch diejenigen für Reptilien schnell und
einfach berechnen lassen sowohl die gesetzlich vorgeschriebenen
Minimalanforderungen als auch die vom STS empfohlenen Gehegegrössen.
Informationspflicht muss endlich konsequent umgesetzt werden
Insgesamt
zeigt die STS-Umfrage, dass auf nationaler Ebene dringend
Aufklärungsbedarf zur artgemässen Reptilienhaltung besteht. Es braucht
eine konsequente Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen
Informationspflicht, wonach gewerbsmässige Anbieter (Züchter, Händler,
Gehegeverkäufer) die Käuferinnen und Käufer über die Bedürfnisse der
Tiere und die gesetzlichen Auflagen aufzuklären haben.
Private
Tierhalter sind in der Pflicht, sich vorgängig ausgiebig mit den
Ansprüchen der Tiere auseinander zu setzen. Gerade bei Reptilien, deren
Haltung auch technisch aufwendig ist. Spontankäufe sind in jedem Fall zu
unterlassen.
www.tierhaltungsrechner.ch