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Zoofachhandlungen dürfen Hunde und Katzen nicht mehr halten

Nationalrat beschloß weitere Änderungen im Tierschutzgesetz zu Betriebsstätten und invasiven Arten

Der ursprüngliche und vom Gesundheitsausschuss befürwortete Antrag zum Tierschutzgesetz, womit ab Anfang 2019 die Haltung von Hunden und Katzen in Zoofachhandlungen zu Verkaufszwecken verboten sein soll, wurde heute im Nationalratsplenum durch einen gesamtändernden Abänderungsantrag um weitere Bestimmungen ergänzt und mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ mehrheitlich angenommen.

Dabei gehe es unter anderem um eine rechtliche Klarstellung des Begriffs Betriebsstätte, womit Rechtssicherheit gegeben werden soll, wie Josef A. Riemer (FPÖ) darlegte. Somit umfasst der Begriff Betriebsstätte nach dem Tierschutzgesetz jede Haltungsanlage für Tiere, die im Rahmen einer gewerblichen oder sonstigen wirtschaftlichen Tätigkeit gehalten werden.

Der Begriff der sonstigen wirtschaftlichen Tätigkeit soll jene Fälle von Unternehmen und Tierschutzvereinen betreffen, die weder ein Gewerbe noch tatsächlich gewerblich tätig sind. Weiters wird klargestellt, dass bei der Abgabe von Tieren die Vorgeschichte und erkennbare Eigenschaften des Tieres dem neuen Tierhalter mitzuteilen sind. Der Antrag enthält auch Regelungen zum Abschluss einer Versicherung.

Ursprünglich wurde mit der Einführung des Tierschutzgesetzes im Jahr 2005 das absolute Verkaufsverbot für Hunde und Katzen im Zoofachhandel eingeführt. Dieses generelle Verbot trug dazu bei, dass der Handel mit Hunden vielfach in unkontrollierte Bahnen entglitten ist. Mit der Novelle zum Tierschutzgesetz wurde im Jänner 2008 das Verbot des Verkaufes von Hunden und Katzen in Zoofachhandlungen daher wieder aufgehoben.

Die für Tierschutz zuständige Ministerin Beate Hartinger-Klein räumte ein, dass es notwendig war, diese Novelle zu ändern und dass die Bedürfnisse eines jeden Tieres im Vordergrund stehen sollen: „Mit dem neuen Tierschutzgesetz wird der Verkauf von Hunden und Katzen in Tierhandlungen ab dem 31.12.2019 verboten. Ich setze mich vehement für eine artgerechte Tierhaltung ein. Das Platzangebot, die Bewegungsfreiheit, die artgerechte Ausstattung und nicht zuletzt die Möglichkeiten für einen Sozialkontakt für Hunde und Katzen sind in Zoofachhandlungen nicht gewährleistet.“.

Übergangsfristen sind vorgesehen! Die Zoofachhändler, die am 30. September 2018 eine aufrechte Bewilligung hatten, dürfen bis Ende 2019 Hunde und Katzen zum Verkauf weiter anbieten. Neue Anträge sind somit nicht mehr zulässig.



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