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Tierärztekammer fürchtet den Zoofachhandel |
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Ein Urteil des VWGh sorgt für Unruhe unter den Tierärzte-Funktionären: der Leiter einer Tierklinik braucht demnach kein Tierarzt zu sein. Für den Betrieb genügt ein angestellter Tierarzt.
In einer Stellungnahme der Kammer heißt es: ""Die Konsequenzen sind unabsehbar: Wenn dieser gesetzwidrige Zustand einreißt, kann in Zukunft jeder Verein und jedes Unternehmen mit Hilfe eines geringfügig beschäftigten Tierarztes/einer Tierärztin Arzneimittel aus dem Großhandel beziehen und verkaufen." Und weiter: "Dazu kommt, dass diese Institutionen, die ja keine Tierärzte sind, nicht dem Tierärztegesetz und daher auch nicht dem Ordinations- und Klinikrichtlinien und weiteren Normen der Tierärztekammer unterliegen. Die dort angestellten Tierärztinnen und Tierärzte könnten sich dahin verantworten, dass ja nicht sie selbst die Hausapotheke führen, weil sie ja keine eigene Praxis haben und nur über Weisung des Dienstgebers tätig werden." Quelle: www.tieraerztekammer.at 6.7.2004
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