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Wiener Zoofachhandel fordert Deklarationspflicht für Online-Tierinserate |
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Der illegale Onlinehandel mit Hundewelpen und anderen Heimtieren ist trotz des Verbotes im Jahr 2017 kaum zurückgegangen. Trotz vieler Initiativen und Anzeigen von Tierschutzorganisationen geht der Handel munter weiter.
Der zertifizierte Zoofachhandel in der Wirtschaftskammer Österreich fordert daher eine Deklarationspflicht für Online-Inserate. Im Jahr 2017 hat die Bundesregierung den Online-Tierhandel verboten. Ausnahmen gelten für registrierte Zuchtbetriebe, Tierheime, den geprüften Zoofachhandel und Landwirte. Dennoch sind viele Online-Kleinanzeigenportale voll mit privaten Tierinseraten, wobei die Quelle der gehandelten Tiere oftmals im Dunkeln bleibt.
Viele Inserenten geben Verkaufsorte in Österreich an, sind aber tatsächlich dubiose Tierhändler, die ihre Tiere aus dem Ausland einführen. Dabei werden weder Konsumenten- noch Tierschutz beachtet, sagt Kurt Essmann, Obmann der Berufsgruppe Zoofachhandel in der Wirtschaftskammer Wien.
Wir fordern daher eine Deklarationspflicht für Online-Tierinserate, damit diese in Zukunft nur noch von anerkannten Züchtern, Zoofachhändlern und Tierheimen bzw. Landwirten geschalten werden können. Mit der Angabepflicht der Unternehmens- bzw. Vereinsdaten, oder der Zuchtregistrierungsnummer könnten Betreiber von Onlineplattformen alle dubiosen Inserate automatisch aussortieren und so einen wichtigen Beitrag zur Unterbindung des illegalen Tierhandels leisten.
Diese klare Regelung würde helfen, die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen, die Betreiber von Internetseiten in die Pflicht nehmen und Konsumenten Sicherheit beim Online-Angebot geben. Wir unterstützen den klaren Vorsatz der Regierung, Tierschutz weiter auszubauen und wollen gemeinsam Schritte in diese Richtung setzen, unterstreicht Essmann die Forderung des Zoofachhandels. Die Berufsgruppe Zoofachhandel in der Wirtschaftskammer Wien besteht aus mehr als 200 Mitgliedern, die über 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen, und ist die gesetzliche Interessenvertretung der Branche. Der österreichische Zoofachhandel richtet sich nach strengen Haltungs- und Tierschutzvorschriften.
Die Ausbildung zum geprüften Zoofachhändler kann erst nach bis zu drei Jahren Berufserfahrung absolviert werden und beinhaltet 40 Stunden an theoretischer Ausbildung. Der Verkauf von Hunden und Katzen erfordert zudem eine Extra-Genehmigung.
Die Zoofachhändlerinnen und Zoofachhändler sind die ersten Ansprechpartner bei Beratung, Pflege und Kauf von Heimtieren, deren Wohl immer im Vordergrund steht. Das gemeinsame Auftreten gegen illegalen Tierhandel und unbedachten Heimtierkauf ist ein Hauptanliegen der Berufsgruppe.
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