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3. Zoo-Treff Zoofachhandel in Vösendorf |
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Das Landesgremium Wien des Versand-, Internet- und Allgemeinen Handels, Berufszweig Zoofachhandel veranstaltete am 9. Mai 2017 gemeinsam mit den Kollegen aus Niederösterreich die Informationsveranstaltung "Zoo-Treff Zoofachhandel" für Kolleginnen und Kollegen aus der Zoofachhandelsbranche.
Die Veranstaltung war ein großer Erfolg, es kamen immerhin fast 50 Kollegen zusammen, um eine Einführung in das Futtermittelrecht für Zoofachhändler zu hören. DI Franz Doppelreiter von der AGES informierte in seinem Vortrag über Futtermittel-Kennzeichnungsbestimmungen und Kontrollen durch die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit. Diese Informationen zu den gesetzlichen Bestimmungen sind für alle Zoofachhändler wichtig, die Futtermittel selbst abfüllen oder offen, zum Beispiel in Schütten verkaufen, beziehungsweise Produkte selbst importieren und in Verkehr bringen. Das Futtermittelrecht ist in der EU schon seit 15 Jahren harmonisiert, es gelten überall in der EU die selben Rechtsnormen. Der Vortrag von DI Franz Doppelreiter befasste sich vor allem mit Fragestellungen des Zoofachhandels im Umgang mit Futtermittel: welche Anforderungen gibt es bezüglich der Futtermittelsicherheit? Welche Pflichten gibt es bei der Kennzeichnung von Futtermittel? Welche Behauptungen (Claims) sind zulässig und was sind irreführende, unzulässige Aussagen? Anhand von praxisnahen Beispielen erläuterte DI Doppelreiter, wie man lose Futtermittel, die zum Beispiel in Schütten angeboten werden, korrekt kennzeichnet. Er erklärte nicht nur die notwendigen Kennzeichnungsmerkmale, sondern auch die Geltungsbereiche dieser Kennzeichnungen. Das sehr in Mode gekommene Barfen sah DI Doppelreiter sehr kritisch, sowohl vom Aspekt der Zulassung, als auch von Kennzeichnungsfragen. Für Zoofachhändler, die Futtermittel selbst mischen oder umverpacken, gelten die selben Bestimmungen wie sie für die Futtermittelindustrie angewendet werden. Sie müssen sich als Produzenten registrieren, sie müssen hohe Hygienestandards einhalten und sie tragen die volle Verantwortung für Produkte, die sie aus Drittländern importieren. Zuletzt verwies DI Doppelreiter darauf, dass die AGES zwar Kontrollen in den Geschäften durchführt, aber Verstöße gegen das Futtermittelrecht an die Bezirksverwaltungsbehörden meldet, die dann Sanktionen setzen können. Bei einem erstmalige Verstoß ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, daß man ein Mahnschreiben und den Auftrag bekommt, den Mangel zu beheben. Verwaltungsstrafen sind erst die letzte Konsequenz der Verwaltungsbehörden.
Ein großes Problem stellt für die Behörden die Überwachung des Internethandels dar, weil für umfassende Kontrollen einer nationalen Agentur schlicht die Resourcen fehlen. Immerhin gibt es in der AGES eine Dienststelle, die forensische Beweissicherung im Internet betreibt.
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