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Streit um K9-Markenrecht in der nächsten Runde |
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Im Streit zwischen Julius-K9 und DOXLOCK-Eigentümer Michael Praig sind die Ungarn im Frühjahr 2010 vor Gericht und beim Deutschen Patent- und Markenamt abgeblitzt. Beide Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig.
Julius-K9 hatte seinen ehemaligen österreichischen Vertriebspartner geklagt, weil er nach Auffassung der Ungarn nachgeahmte Produkte vertreibt und daher Rechte von Julius K9 verletzt. Julius-K9 reklamierte urheberrechtlichen Schutz und Designschutz für Hundegeschirre, Maulkörbe und sonstiges Hundezubehör. Nachdem Julius-K9 bereits 2007 die Wortmarke "K-9" registrieren ließ, sahen die Ungarn auch durch die Verwendung der Bezeichnung "K9-shop.com" durch DOXLOCK ihre Rechte verletzt. Bereits das Handelsgericht Wien hat mit Beschluß vom 18.12.2009 die Klage von Julius-K9 abgewiesen, das Oberlandesgericht Wien hat dieses Urteil mit 19.5.2010 bestätigt. Die Gerichte kamen zum Schluß, daß es sich bei Hundegeschirren und Maulkörben nicht um Erfindungen der Klägerin handelt, sondern solche Produkte seit langem weltweit verwendet werden und von verschiedenen Händlern vertrieben werden. Außerdem urteilten die Gerichte, daß die Hundegeschirre von DOXLOCK nicht nachgeahmt worden sind. DOXLOCK argumentierte, daß es für die Herstellung solcher Geschirre technisch und gestalterisch nur wenig Spielraum gibt. Viele Hundegeschirre sind im Wesentlichen gleich gestaltet und unterscheiden sich lediglich in der Qualität der Verarbeitung und der verwendeten Materialien. Auch das Deutsche Patent- und Markenamt hat mit Beschluß vom 28.5.2010 dem Antrag von DOXLOCK auf Löschung der Wortmarke K-9 zugestimmt. Der Ausdruck K9 oder K-9 ist mittlerweile eine international verwendete Kurzbeichnung und daher nicht zu schützen. Die Marke wird daher für Bekleidungsstücke für Tiere, Beschläge für Geschirre, Geschirre, Sattel- und Zaumzeug für Tiere, insbesondere für Hunde, Halsbänder, Lederriemen, Maukörbe und Spielzeug für Tiere gelöscht. Sowohl gegen das Urteil im österreichischen Gerichtsverfahren, als auch gegen die Beschlüsse des Deutschen Patent- und Markenamtes hat Julius-K9 Rechtsmittel eingelegt. Die Beschwerde gegen die Teillöschung der Wortmarken K9 und K-9 hat aufschiebende Wirkung, daher werden die entsprechenden Einträge im DMPA-Register auch nicht gelöscht. Weitere Meldungen
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