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AK Test: Mit der Lupe zum Einkauf - Lebensmitteletiketten oft schlecht lesbar |
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AK fordert mehr Klarheit bei der Kennzeichnung - Mindestschriftgrößen nötig
"Etiketten sind wichtig für die Kaufentscheidung der Konsumenten, die Informationen müssen klar sichtbar und gut lesbar sein", sagt AK Konsumentenschützer Heinz Schöffl. Das sei aber oft nicht so. Eine AK Befragung von 50 KonsumentInnen, die 30 Produktverpackungen nach Schulnotensystem bewerteten, zeigt: Mit befriedigend bis ungenügend benoteten sie Etiketten in klitzekleiner Schrift - 0,6 bis 1,5 Millimeter - mit ungutem Farbkontrast, z.B. weiße Schrift auf rotem Etikett. Begrenzt lesbar - Note zwei bis drei - waren Schriften von 1,1 bis zwei Millimeter, vor allem wenn der Farbkontrast schlecht war. Übersichtliche Etiketten mit Schriftgrößen von 1,5 bis zwei Millimeter wurden als sehr gut bis gut lesbar eingestuft. Negativ beurteilten die VerbraucherInnen Fuzelschriften und den Farbkontrast zwischen Schrift und Etikett wie schwarze oder hellbraune Buchstaben auf durchsichtigem Hintergrund, weiße Schrift auf rotem Hintergrund, zu dünne, zarte Schrift, zu enge Abstände zwischen den Buchstaben, zu viele Sprachen am Etikett - dadurch sind sie unübersichtlich, auf silbernen Dosen reflektiert die Schrift und ist dadurch nicht lesbar. Positiv bewerteten sie dunkle, fette Lettern auf weißem Hintergrund, also Etiketten, bei denen Schriftgröße und Farbkontrast zwischen Schrift und Etikett passen. "Es wirkt sich nachteilig für Konsumenten aus, dass klare gesetzliche Regeln fehlen, was als deutlich lesbar gelten kann", resümiert Schöffl. Für die Kaufentscheidung ist die Lebensmittelkennzeichnung am Etikett sehr wichtig. Daher verlangt die AK mehr Klarheit bei der Kennzeichnung. Konkret fordert die AK, dass Mindestschriftgrößen festgelegt werden, um die Lesbarkeit am Etikett zu garantieren. "Wünschenswert wären zumindest zwei Millimeter, dabei ist auch besonders auf den Kontrast von Schrift- und Etikettfarbe sowie den Schrifttyp zu achten", betont Schöffl. Eine bloß unverbindliche empfohlene Schriftgröße des Gesundheitsministeriums ist der AK zu wenig. Überdies muss in der Praxis die Lesbarkeit gegeben sein - das muss verstärkt kontrolliert werden. Bei Nichteinhaltung muss es wirksame Strafen geben. Das wichtigsten Informationen sollen konsumentenfreundlich auf der Vorderseite des Produktes angebracht werden. Ein Konsumentenpanel soll die Lesbarkeit in der Praxis prüfen. Enthalten müssen verpackte Waren laut Lebensmittelkennzeichnungs-Verordnung die Sachbezeichnung, Füllmenge, Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum, Name der Firma und Anschrift des Herstellers, Verpackers oder Verkäufers, Zutatenverzeichnis, mengenmäßige Angaben wertbestimmender Bestandteile. 14.3.2005
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