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Anteilserhöhung der REWE GROUP Austria an ADEG durch Europäische Kommission genehmigt

Die Europäische Kommission hat die Anteilserhöhung der REWE Group Austria an ADEG auf 75 Prozent mit Auflagen genehmigt. Am 24. April 2008 hat REWE Group Austria bei der Europäischen Kommission einen Antrag auf Genehmigung der Anteilserhöhung an der ADEG eingereicht.

Mit heutigem Tag wurde von der Europäischen Kommission in Phase 1 des Prüfverfahrens eine positive Entscheidung getroffen.

Die REWE Austria AG hat von der Europäischen Kommission die Genehmigung erhalten, ihre Beteiligung an der ADEG Österreich Handels AG auf 75 Prozent aufzustocken. Diese Entscheidung wurde am 23. Juni 2008 getroffen. Die Genehmigung ist mit der Auflage verbunden, in 28 politischen Bezirken die dort befindlichen ADEG-eigenen Regiebetriebe an einen unabhängigen Dritten abzugeben und in diesen Bezirken darüber hinaus Massnahmen zu setzen, die den selbständigen ADEG-Kaufleuten einen Wechsel zu einer anderen Großhandelsorganisation erleichtern.

Für den Fall, dass es nicht zu einem hinreichenden Wechsel von ADEG-Kaufleuten zu einer anderen Organisation kommt, hat REWE Group Austria zugesagt, in den betreffenden Bezirken eigene Filialen im entsprechenden Umfang abzugeben.

„Die Entscheidung der Kommission ist letztlich eine sinnvolle Lösung. Wir sehen diese positiv, auch wenn uns mit der Abgabe von Standorten strenge Auflagen erteilt wurden. Nach gründlicher Prüfung der Faktenlage und im Sinne einer positiven Entscheidung haben wir uns dazu entschlossen, der Kommission die Zusagen zu geben – nicht zuletzt, um im Interesse der ADEG das Verfahren zügig abzuschließen.

Wir sind für die Objektivität dankbar, mit der die Kommission im Verfahren den Sachverhalt geprüft hat. Wir appellieren nun an alle Marktteilnehmer diese Lösung zu akzeptieren, schließlich geht es um die Erhaltung der Traditionsmarke ADEG und um wertvolle Arbeitsplätze in ganz Österreich“, kommentiert Frank Hensel, Vorstandsvorsitzender der REWE Group Austria, die Entscheidung der Europäischen Kommission.

REWE Group Austria wird den Prozess der Standortabgaben mit aller Sorgfalt und in Abstimmung mit den Einzelhändlern in den kommenden Monaten prüfen und damit die Auflagen umsetzen. Der Wechsel eines selbständigen Kaufmannes in den betroffenen Bezirken zu einer anderen Handelsorganisation kann und wird selbstverständlich nur mit dessen Zustimmung erfolgen. Sollte ein Einzelhändler nicht zustimmen, wird REWE Group Austria im jeweiligen Bezirk eine Filiale der eigenen Handelsfirma abgeben.

Auch nach Durchführung der genehmigten Anteilserhöhung werden der ADEG Marktauftritt und die Marke ADEG erhalten bleiben. „Unser Ziel ist es weiterhin, die selbständigen ADEG Kaufleute, die seit über 100 Jahren am österreichischen Handelsmarkt präsent sind, nachhaltig zu stärken“, so Hensel abschließend.

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