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Tieranzeigen.at integriert Lösung zur Interessentensuche für Tiere von Privatpersonen |
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Seit Juli 2020 können auch Privatpersonen (also Personen ohne behördlich gemeldete Zucht) nach Interessenten für ihr Haustier suchen, wenn dieses nicht beim Besitzer bleiben kann oder darf.
Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich im österreichischen Tierschutzgesetz § 8a Abs. 2 Z 4, welche die Suche von Interessenten für einzelne, individuell bestimmte Tiere erlaubt, sofern abhängig vom Tierbereich bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (Beispiel: das Abgabetier muss mindestens 6 Monate alt sein, etc.). Für welche Tiere kann diese Möglichkeit genutzt werden?: Hunde, Katzen, Reptilien, Vögel, Amphibien, Frettchen und Hörnchen Der private Inserent muss, sofern alle rechtlichen Bedingungen erfüllt sind, Tieranzeigen.at eine eidesstattliche Erklärung, einen gültigen Identitätsnachweis, und im Falle von Amphibien, Hörnchen und Reptilien auch 2 Fotos mit individuellen Körpermerkmalen zur eindeutigen Identifizierung des Tieres übermitteln. Die Kosten pro Anzeige betragen je nach Tierart zwischen 24,00 und 36,00 Euro für 90 Tage. Sollte das Tier nach Ablauf der Laufzeit noch kein neues Zuhause gefunden haben, kann die Anzeige beliebig oft und kostenlos verlängert werden. Ziel der Lösung ist es, Tieren und ihren Besitzern den meist leidvollen Weg ins Tierheim zu ersparen und rasch ein gutes neues Zuhause für das Tier zu finden. Tieranzeigen.at Gesetzeskonforme Tiervermittlung - Sicherheit für Mensch und Tier!
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