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Verbot von Wildtier-Kaufbörsen ab 1. April 2016 |
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Kaufbörsen mit Wildtieren, wie beispielsweise Schlangen, Spinnen, Papageien, etc., sind ab 1. April verboten
Das Verbot von Wildtierbörsen dient dem Schutz der Tiere, da es dadurch zu weniger Spontankäufen kommt. "Der Kauf eines Tieres will gut überlegt sein. Tierhalterinnen und -halter haben eine Verantwortung gegenüber ihren tierischen Mitbewohnern.
Kaufbörsen regen zu Spontankäufen an und uninformierte Spontankäufe führen zwangsläufig zu mehr Tierleid, da sich die Käuferinnen und Käufer oft nicht über die Haltungsbedingungen informieren. Daher werden die Wildtierbörsen nun verboten", erklärt die Tierschutzministerin. Weiterhin erlaubt bleibt natürlich der Kauf von Wildtieren in Tier- und Zoofachhandlungen, wo man sich ausführlich über die Bedürfnisse der Tiere beraten lassen kann, sowie der Tausch bei Tauschbörsen.
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