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Koalitionsparteien beschließen Novelle zum Tierschutzgesetz |
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Der Gesundheitsausschuss beschloss am 23.11.2007 mit der Mehrheit der beiden Regierungsparteien eine Änderung des Tierschutzgesetzes in der Fassung eines S-V-Abänderungsantrages. Der Antrag beinhaltet ein Verbot des Straßenverkaufs und des öffentlichen Feilbietens von Hunden und Katzen.
Jeder Züchter bzw. Verkäufer von Tieren muss sich ab 2008 behördlich registrieren lassen, Zoofachgeschäfte dürfen wieder Hunde und Katzen verkaufen, jedoch unter gewissen Bedingungen. Bundesministerin Andrea Kdolsky strich in ihrer Wortmeldung u.a. heraus, dass Hunde und Katzen nicht ausgestellt werden dürfen, weil dies für die Tiere eine besondere Stressbelastung darstelle, unter besonderen Voraussetzungen dürfe aber die Tierhandlung Hunde und Katzen zum Verkauf halten. Um Spontanverkäufen vorzubeugen, gibt es ein verpflichtendes Verkaufsgespräch. Abgeordneter Franz Eßl (V) sprach von einem guten Tierschutz in Österreich und befasste sich mit der Kennzeichnung von Hunden. Laut Abänderungsantrag müssen alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde mittels eines ziffernkodierten elektronisch ablesbaren Mikrochips auf Kosten des Halters von einem Tierarzt gekennzeichnet werden. Welpen sind spätestens mit drei Monaten, aber vor der ersten Weitergabe zu kennzeichnen. Jeder Halter von Hunden ist verpflichtet, sein Tier binnen eines Monates nach der Kennzeichnung, Einreise oder Weitergabe zu melden. Abgeordnete Brigid Weinzinger (G) betonte abermals, die Haltung von Welpen in Zoohandlungen dürfe nicht zugelassen werden, da die Haltungsbedingungen für Welpen nicht passen. Auch sollte man die Haltung von kupierten Hunden mit 1.1.2008 verbieten. Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage in der Fassung des Abänderungsantrages der Koalitionsparteien mit der Mehrheit von SPÖ und ÖVP angenommen. Die Abänderungsanträge der Oppositionsparteien fanden keine Zustimmung.
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