Sie sind hier: Österreich Fachinformation
Aus für Mops & Co! |
|
|
|
Expert*innen fordern entschiedenes Vorgehen gegen Qualzucht in Österreich
Nach
Ankündigung von Haltungsverboten in Niederlanden erwarten Landesstelle
Wien der Österreichischen Tierärztekammer und Tierschutzombudsstelle
Wien Verschärfung des Tierschutzgesetzes Wien. Sie leiden unter
Atemnot, deformierten Körpern und unglaublichen Schmerzen: Tiere mit
Qualzucht-Merkmalen sind weit verbreitet. In den Niederlanden soll damit
künftig Schluss sein: Der dort zuständige Minister hat jüngst ein
Haltungsverbot für bestimmte Rassen angekündigt. Die
Tierschutzombudsstelle Wien und die Landesstelle Wien der
Österreichischen Tierärztekammer erwarten von der Bundesregierung ein
ebenso entschlossenes Handeln gegen Qualzucht in Österreich. Sie
fordern, dass die von Expert*innen längst vorgelegten Maßnahmen für eine
erfolgreiche Umsetzung des Qualzucht-Verbots in der anstehenden zweiten
Novelle des Tierschutzgesetzes mit höchster Priorität behandelt werden.
Jedes Jahr müssen zahllose Tiere unglaubliches Leid erdulden
oder sogar aus medizinischen Gründen eingeschläfert werden, weil die
bestehenden Regelungen zur Vermeidung von Qualzucht zahnlos sind, so
Eva Persy, Wiener Tierschutzombudsfrau, und Manfred Hochleithner,
Präsident der Landesstelle Wien der Österreichischen Tierärztekammer
(ÖTK). Das Qualzuchtverbot ist als unzulässige Tierquälerei in § 5 Abs 2
Z 1 des Tierschutzgesetzes (TSchG) festgeschrieben. Doch haben die
aktuell geltenden Vorgaben zu keiner Verbesserung der Situation geführt.
Im Gegenteil: Die Zahl der betroffenen Tiere steigt stetig. In
Wien hat sich die Anzahl der angemeldeten Französischen Bulldoggen,
einer der am stärksten betroffenen Hunderassen, in den letzten Jahren
verdreifacht, so Eva Persy. Eine Tendenz, die sich auch in der
tierärztlichen Praxis nicht nur in Österreich, sondern in ganz Europa
bestätigt. Alle großen tierärztlichen Organisationen weltweit wie
etwa die WSAVA (World Small Animal Veterinary Association) arbeiteten
daher intensiv an Lösungen, wie Manfred Hochleithner berichtet. Wir
stehen in ständigem Austausch, u.a. mit der international anerkannten
Expertin Monique Megens, die versucht, die unterschiedlichen Ansätze zu
fokussieren, so der Präsident der Landesstelle Wien der ÖTK. Auch
wenn ein Tier mit Qualzuchtmerkmalen optisch und oft auch akustisch als
solches erkennbar ist, brauchen wir messbare Parameter denn nur dann
kann es zu einer objektiven Beurteilung Qualzucht JA oder NEIN
kommen. Und dann müssen Tiere, die solche Merkmale nachweislich objektiv
betrachtet haben, verboten werden! Auch die Haltung sonst sind wir
immer zwei Schritte hinter dem Problem. Um das Verbot in Österreich tatsächlich umsetzen zu können, sind nach Meinung der Expert*innen drei Punkte essentiell: - Die
umgehende Streichung des Absatz 17 in § 44 TSchG, der Züchter*innen
ohne jegliche zeitliche Beschränkung die Möglichkeit gibt, weiter mit
von Qualzucht betroffenen Tierrassen zu züchten sofern sie
dokumentieren, dass sie Maßnahmen zur Reduzierung der gesundheitlichen
Einschränkungen setzen.
- Die Festlegung von Grenzwerten, die klar
definieren, ab welcher Ausprägung ein bestimmtes Merkmal als Qualzucht
einzustufen ist, und so den einheitlichen Vollzug des Verbots
ermöglichen.
- Die Einrichtung einer unabhängigen
Expert*innenkommission im für Tierschutz zuständigen Bundesministerium
für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, welche als
Kontrollstelle sämtliche Zuchtvorhaben und Zuchtvorgaben im Hinblick auf
das geltende Verbot der Qualzucht zu überprüfen und freizugeben hat.
In
den Niederlanden war 2019 ein Ampelmodell zur Beurteilung der
Zuchttauglichkeit für kurzschnäuzige Hunde wie Mops oder Französische
Bulldogge vorgestellt worden.
Vor wenigen Tagen hatte die
niederländische Regierung ein Haltungsverbot für Tiere, die unter ihren
äußerlichen Merkmalen leiden, angekündigt. Dieses soll zunächst
für Schottische Faltohrkatzen sowie für Hunde der Rasse Mops gelten und
in weiterer Folge ausgedehnt werden. Die Schwachstellen des
Qualzucht-Verbots sind seit langem bekannt. Doch hat es bislang jede
Regierung seit Inkrafttreten des Tierschutzgesetzes 2005 verabsäumt,
dringend notwendige Konkretisierungen vorzunehmen und Schlupflöcher zu
schließen zum Leidwesen der Tiere und ihrer Halter*innen, die oftmals
völlig überfordert mit den gesundheitlichen und finanziellen Folgen
solcher Qualzuchten sind, so Persy und Hochleithner. Die Bundesregierung habe bei der kommenden Heimtier-Novelle die Chance, dieses unnötige Leid endlich zu beenden.
Weitere Meldungen
|