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Vogelgrippe gefährdet weder Hund noch Katze!

Die Vogelgrippe ist eine virale Infektionskrankheit, die bevorzugt unter Wasservögeln mit Risikopotenzial für Geflügel ansteckend ist

Der für die gesamte EU vorbildhafte österreichische Seuchenplan sieht ausreichende veterinärmedizinische Vorsorgemaßnahmen zur sofortigen Bekämpfung auftretender Seuchenzüge vor. Dies geschieht im konkreten Fall zum Schutz des Geflügels und der nachgelagerten sicheren Lebensmittelproduktion. Geflügel und Eier heimischer Herkunft können nach wie vor bedenkenlos gegessen werden!

Im weitesteten Sinn schützen tierärztlichen Maßnahmen auch den Menschen.

Wer einen verendeten Vogel gefunden hat, soll den Fund dem nächsten Amtstierarzt (Bezirkshauptmannschaft) melden. Diese kontrollieren auch laufend die Seuchenfreiheit von Nutztierbeständen und schreiten bei jedem Verdachtsfall zuverlässig ein. Amtstierärztlich ergriffene Maßnahmen wie Stallpflicht für Geflügel, Absperrungen, Seuchenteppiche etc. sind geeignete Maßnahmen, welche die Verbreitung der Vogelgrippe in den Geflügelbeständen verhindern; sie müssen aber auch beachtet werden.
 

Eine Übertragung des H5N1 Virus auf andere Säugetiere (z.B. Hunde oder Katzen) ist bisher unter Alltagsbedingungen nicht aufgetreten. Die diesbezüglich kolportierte Meldung bezieht sich ausschließlich auf einen plakativ ausgewählten Laborversuch.  Es passiert nichts, wenn ihr Hund einen verendeten Vogel beschnuppert!

Menschen stecken sich sehr selten und nur bei engstem körperlichen Kontakt mit erkranktem Geflügel unter unhygienischen Bedingungen an (z.B. Asien).

Eine Ansteckung von Mensch zu Mensch, wovor große Angstgefühle erweckt wurden, kann derzeit ausgeschlossen werden.

Die Vogelgrippe ist eine Vogelseuche. Panikmachende Meldungen sind unangemessen, Vorsicht jedoch angebracht.

Dr. Helmut Wurzer
Präsident der Österreichischen Tierärztekammer

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