Sie sind hier: Deutschland Unternehmen Zoo-Fachhandel ZZF
ZZF warnt vor Tierkäufen im Internet |
|
|
|
Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) lehnt Online-Handel mit Heimtieren ab: umfangreiche Beratung kann nur der kontrollierte stationäre Handel leisten
Auf immer mehr Internetseiten werden Kleinsäuger, Fische, Reptilien und andere Tiere zum Verkauf angeboten. Die Mitglieder des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF) lehnen jedoch den direkten Verkauf von Heimtieren über den Versandhandel und über das Internet aus Tierschutzgründen ab. Tiere sind keine Online-Schnäppchen, die spontan ohne Anschauung und Beratung gekauft und geliefert werden sollten, warnt ZZF-Präsident Norbert Holthenrich anlässlich des Welttierschutztages am 4. Oktober. Er empfiehlt die direkte Anschaffung im Tierheim und im Zoofachhandel: Die Mitglieder des ZZF verpflichten sich in ihrem Grundsatzprogramm, Heimtierhalter vor und nach dem Kauf qualifiziert zu beraten und damit eine sachkundige Tierhaltung zu fördern. Im Internet würden Tiere angeboten, die aus Sicht des ZZF nicht als Heimtiere geeignet sind. Die Mitglieder des ZZF haben eine Negativ-Liste erstellt, auf der Tierarten stehen, die sie nicht anbieten, beispielsweise Giftschlangen, Tanzmäuse, Mausvögel, die meisten Skorpione etc. Sie präsentieren nur solche Heimtierarten, die Privatleute auch in ihrem jeweiligen Wohnumfeld halten können. Onlinekäufer haben oft keine Möglichkeit, die gewünschten Tiere vor der Anschaffung in Augenschein zu nehmen und werden nicht direkt und auch noch nach dem Kauf zu einer artgerechten Vergesellschaftung, Ernährung, Haltung und Pflege beraten, betont ZZF-Präsident Holthenrich. Auch praktische Übungen beispielsweise zum richtigen Einfangen oder Herausheben aus dem Gehege seien nicht möglich. Darüber hinaus wissen Internet-Kunden nicht, wie weit entfernt der Herkunftsort des angebotenen Tieres tatsächlich ist und welche Transportwege der Kauf zur Folge hat. Zoofachhändler müssen Sachkunde nachweisen Wer in Deutschland ein Zoofachgeschäft eröffnen möchte, muss nach dem deutschen Tierschutzgesetz bei der zuständigen Veterinärbehörde seine langjährige praktische Erfahrung im Umgang mit den handelsrelevanten Heimtierarten nachweisen. Die verantwortlichen Personen im Zoofachhandel besitzen somit ein umfangreiches Fachwissen über Kleinsäuger, Ziervögel, Süß- und Meerwasseraquarienfische und Terrarien-Tiere. Darüber hinaus überprüfen Amtstierärzte die Tiergehege des Handels. Der ZZF setzt sich dafür ein, dass Mitarbeiter im Zoofachhandel gut ausgebildet sind und hat deshalb die Zusatzqualifikation Zoofachspezifisches Wissen ins Leben gerufen.
Weitere Meldungen
|