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ZZF-Zusatzqualifikation als Ersatz für Fachgespräch nach §11 Tierschutzgesetz anerkannt

Sachkundekonzept von Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe (ZZF) und IHK Wiesbaden kann Fachgespräch von verantwortlichen Personen bei den zuständigen Behörden ersetzen / Empfehlung für bundesweite Anerkennung

Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat jetzt das Prüfungskonzept der Zusatzqualifikation „Zoofachspezifisches Wissen“ als geeigneten Ersatz für ein Fachgespräch gemäß §11 Abs. 2 Nr. 1 Tierschutzgesetz in Verbindung mit den einschlägigen Bestimmungen der AVV anerkannt.

Mit der vom Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) gemeinsam mit der Industrie- und Handelskammer Wiesbaden (IHK) entwickelten Prüfung können Auszubildende und Angestellte im Zoofachhandel ihr Fachwissen über Kleinsäuger, Ziervögel, Süß- und Meerwasseraquarienfische sowie Terrarientiere nachweisen.

„Die Zusatzqualifikation des ZZF kann somit die Sach- und Fachkunde des Personals im Zoofachhandel fördern und auch zur Personalplanung von Geschäftsinhabern beitragen“, freut sich Stephanie Schwartzkopff, Vorsitzende des ZZF-Ausschusses „Berufsbild im Zoofachhandel“.

Wer in Deutschland ein Zoofachgeschäft eröffnen möchte, muss dafür nach dem deutschen Tierschutzgesetz von der zuständigen Veterinärbehörde eine Erlaubnis einholen.

Unter anderem ist der Händler verpflichtet, eine für die Tiere verantwortliche Person zu benennen, die gegenüber dem örtlichen Veterinäramt ihre praktische Erfahrung im Umgang mit den handelsrelevanten Heimtierarten sowie ihre fachlichen Kenntnisse nachweist, ggf. durch ein Fachgespräch.

Die ZZF-Zusatzqualifikation „Zoofachspezifisches Wissen“ wird nun in Hessen als gleichwertig mit dem Fachgespräch anerkannt.

Empfehlung für bundesweite Anerkennung

Das hessische Umweltministerium (HMUKLV) hat nicht nur allen Landratsämtern und Städten in Hessen empfohlen, bei Vorlage des Zeugnisses über die bestandene Prüfung von einem Fachgespräch nach §11 TschG abzusehen, sondern hat darüber hinaus alle Bundesländer über die Gleichwertigkeitsanerkennung informiert.

Darüber hinaus hat das HMUKLV die „Arbeitsgruppe Gleichwertigkeitsanerkennung“ der Länder darum gebeten, die Anerkennung in die Liste der bestehenden Angebote aufzunehmen. Es ist übliche Praxis, dass ein in diese Liste aufgenommenes Sachkundekonzept in allen Bundesländern akzeptiert wird.

Weitere Infos zur ZZF-Zusatzqualifikation: www.zzf.de/zusatzqualifikation


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