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ZZF empfiehlt Hygiene-Maßnahmen für den Zoofachhandel

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie müssen viele Geschäfte in den kommenden Wochen geschlossen bleiben. Tierbedarfsmärkte sind davon nicht betroffen.

Für einen verantwortungsvollen Umgang mit Kunden und Angestellten im Zoofachhandel empfiehlt der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) folgende Hygiene-Maßnahmen:

  1. Im Zoofachhandel sollten die Hygienemaßnahmen, die gegen saisonale Grippe empfohlen werden, auch derzeit konsequent angewendet werden. Zu Kunden und Kollegen ist ein Individualabstand von mindestens einem Meter einzuhalten. Das ist natürlich nicht immer möglich, zum Beispiel an Kassenarbeitsplätzen. An solchen Arbeitsplätzen sollten deshalb keine Beschäftigten mit Vorerkrankungen oder Empfindlichkeiten, insbesondere bestehenden Atemwegserkrankungen wie Asthma, beschäftigt werden.
  2. Kranke Mitarbeiter müssen zu Hause bleiben, auch bei nur leichten Erkältungen etc.. Auch jene, bei denen nur der Verdacht auf eine Infektion besteht, sollten freigestellt werden, um mögliche Ansteckungen im Betrieb zu vermeiden. Dies sollte von den Führungskräften aktiv kommuniziert und vorgelebt werden.
  3. Zu vermeiden sind Aktionstage oder ähnliches, die einen intensiveren Kundenkontakt hervorrufen.
  4. Im Handel sollten Reinigungs- und Desinfektionsmöglichkeiten für Kunden und Mitarbeiter angeboten werden.
  5. Das Bezahlen mit Bargeld sollte, wenn möglich, eingeschränkt werden.
  6. Obwohl es derzeit keine wissenschaftlichen Anhaltspunkte für die neue Corona-Virusinfektion durch Kontakte von Mensch zu Tier oder Tier zu Mensch gibt, sollten im Handel nur notwendige Kontakte mit Tieren erlaubt werden, beispielsweise bei der Tierpflege.
  7. Es ist empfehlenswert, nach jeder Tierpflege die Hände gründlich mit Seife zu waschen. Vor dem Kontakt mit Aquarienwasser sollten die Hände auf keinen Fall desinfiziert werden, da sich Desinfektionsmittel negativ auf die Wasserwerte auswirken.



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