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ZZF gegen EU-Importverbot für Ziervögel |
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Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe kritisiert das von der EU geplante Importverbot für wildgefangene Vögel und die Beschränkungen zur Einfuhr von Nachzuchten. Maßnahmen dienen weder dem Tierseuchenrecht noch fördern sie den Tierschutz
Die Kommission der Europäischen Union plant ein generelles Verbot zum Import von wildgefangenen Vögeln und Einfuhrbeschränkungen für in menschlicher Obhut nachgezüchtete Vögel. Das derzeit noch gültige Importverbot zur Abwehr der Vogelgrippe soll durch die Kommissionsentscheidung aufgehoben werden. Ein Entwurf von EU-Kommissar Markos Kyprianou (Zypern) zur Umsetzung der Kommissionsentscheidung bezieht sich vorgeblich auf Ergebnisse einer Studie der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zu tierschutz- und tierseuchenrelevanten Risiken durch den Import von Vögeln. Nach Überzeugung des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF) ist die im November veröffentlichte EFSA-Studie keineswegs dazu geeignet, die geplante Entscheidung zu untermauern. "In einem Schreiben an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz haben wir mit Nachdruck darauf hingewiesen, daß die Ergebnisse der Studie keine Begründungen für verschärfte Import- und Handelsbeschränkungen beinhalten. Dennoch wird die Studie im Entwurf der EU-Kommission als Begründung herangezogen", erklärt ZZF-Präsident Klaus Oechsner. "Die EFSA empfiehlt in der Studie kein generelles Importverbot für wildgefangene Vögel und weist darauf hin, daß von importierten Ziervögeln kein Risiko hinsichtlich der Ausbreitung der Vogelgrippe ausgehe." Viele Vogelarten stehen laut Oechsner unter Artenschutz und dürfen schon jetzt kaum oder gar nicht gehandelt werden. Generelle Importverbote würden die tierschutz- und tierseuchenrelevanten Risiken für Tier und Mensch nicht beseitigen, sondern durch eine vermutlich zunehmende illegale Einfuhr von Vögeln sogar erhöhen. Dies zeigten auch die Erfahrungen mit dem derzeit noch geltenden Importverbot zur Abwehr der Vogelgrippe. "Unkontrollierte illegale Einfuhren fördern tierschutzwidrige Transportmethoden und umgehen die vorgeschriebene Quarantäne zum Schutz vor Krankheiten, die auf Menschen übertragen werden können", so Oechsner. Innerhalb der EU wird es auch weiterhin keine Handelsbeschränkungen geben. Die Einfuhr von in menschlicher Obhut nachgezüchteten Vögeln aus Staaten, die nicht zur EU gehören, soll eine Liste mit Drittländern regeln, aus denen der Import erlaubt sein wird. Die Liste beinhaltet zunächst nur jene Länder, aus denen auch die Einfuhr von Geflügel und Eiern in die EU zulässig ist. Aktuell sind dies Australien, Neuseeland, Teile von Brasilien, Chile, USA, Kanada, Israel, Kroatien und die Schweiz. Andere Länder können die Aufnahme in die Liste bei der EU beantragen. www.zzf.de
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