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Verdacht von Preisabsprachen im Tierbedarfshandel

Bundeskartellamt bestätigt Durchsuchung von Einzelhandelsunternehmen und Markenartikelherstellern wegen des Verdachts abgestimmter Endverbraucherpreise

Das Bundeskartellamt bestätigt, dass es am 14. Januar 2010 eine Durchsuchung von zahlreichen Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels, des Drogeriewarenhandels und des Tierbedarfshandels sowie einiger Hersteller von Markenartikeln des Konsumgüterbereichs durchgeführt hat.

Die bundesweite Aktion erstreckte sich auf insgesamt 15 Unternehmen, davon 11 Handelsunternehmen. An der Durchsuchung waren 56 Mitarbeiter des Bundeskartellamts und 62 Polizeibeamte beteiligt.

Parallel sind Verfahren gegen weitere Handelsunternehmen schriftlich eingeleitet worden.

Die Behörde geht dem Verdacht nach, dass sich Markenartikelhersteller mit Einzelhandelsunternehmen in den Produktbereichen Süßwaren, Kaffee und Tiernahrung über die Gestaltung der Endverbraucherpreise abgestimmt haben.

Die Abstimmung von Endverbraucherpreisen im Vertikalverhältnis, d.h. zwischen Herstellern und Einzelhändlern, ist kartellrechtlich ebenso verboten wie horizontale Kartelle und kann mit Geldbußen geahndet werden.

Soweit Unternehmen oder Personen bei der Aufklärung der Vorwürfe mit dem Bundeskartellamt kooperieren, wird das Bundeskartellamt dies im Rahmen seines Ermessens bei der Verhängung von Geldbußen berücksichtigen.

Eine Durchsuchung des Bundeskartellamtes erfolgt regelmäßig auf der Basis eines gerichtlichen Durchsuchungsbeschlusses.

Dieser setzt einen Anfangsverdacht für einen Kartellrechtsverstoß voraus. Die Durchführung einer Durchsuchung dient der Aufklärung des Sachverhalts und bedeutet ausdrücklich nicht, dass sich die betroffenen Unternehmen und Personen tatsächlich eines Kartellrechtsverstoßes schuldig gemacht haben.

Bis zum Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.

 

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