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Für mehr Tierwohl und Tierschutz in Deutschland: Tierverbände befürworten geplante Novellierung des Tierschutzgesetzes |
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Am 26. September 2024 soll im Deutschen Bundestag die erste Lesung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes (TierSchG) stattfinden.
Eine Allianz von über 30 Bundesverbänden für Tierhaltung, Tierzucht, Tierhandel, Artenschutz und Tierärzteschaft plädiert für die Verabschiedung des Gesetzentwurfes. Zu den Unterzeichnern gehört auch der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V (ZZF).
Wir begrüßen die Novellierung grundsätzlich und besonders im Hinblick auf die Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Erkenntnisse, heißt es in der gemeinsamen Erklärung. Allerdings fordert das Bündnis auch eine zeitnahe Aktualisierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes, um bei Behörden und Tierhaltern für weitergehende Rechtssicherheit und einheitliche Umsetzung zu sorgen.
Die neuen Rechtsvorgaben führen nicht automatisch zu mehr Tierwohl, sie müssen auch umsetzbar, kontrollierbar und vollziehbar sein, kommentiert ZZF-Präsident Norbert Holthenrich. Hierzu sei aus Sicht der Tierverbände ein Ausbau der fachkundigen, finanziellen und personellen Kapazitäten in den zuständigen Behörden unumgänglich.
Die unterzeichnenden Tierverbände stehen für eine sachkundige, wertschätzende und verantwortungsbewusste Haltung und Zucht von Tieren in Deutschland, die sich an den Bedürfnissen der Tiere orientiert. Die Einführung einer sogenannten Positivliste, auf der nur einige Tiere stehen, die als Heimtiere erlaubt werden, lehnen die Verbände ab: Diese würde nicht zur Verbesserung des Tierschutzes beitragen, wie bereits die EXOPET-Studie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft schlussfolgert. Auch sprechen vielfältige juristische Gründe gegen die Einführung einer solchen Liste, stellen die Tierverbände fest.
Mehr Tierschutz für HeimtiereFür die Heimtierhaltung bringt die geplante Novellierung des Tierschutzgesetzes mehr Tierschutz für Heimtiere. Das Gesetz sollte daher verabschiedet werden, auch wenn wir und möglicherweise andere Verbände sich an einigen Stellen andere Formulierungen gewünscht hätten, mahnt Norbert Holthenrich. Der Verband der Heimtierbranche begrüßt im Bereich der privaten Tierhaltung insbesondere die geplante neue Regulierung des Online-Handels mit Tieren. Anbieter von lebenden Wirbeltieren auf Online-Plattformen sollen künftig verpflichtet werden, ihren vollständigen Namen und ihre Kontaktdaten bei der Online-Plattform zu hinterlegen, um eine Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten. Damit soll auch der illegale Welpenhandel besser eingedämmt werden.
Zudem befürwortet der ZZF den Versuch, das Verbot sogenannter Qualzuchten anhand eines Merkmalkatalogs präziser zu fassen. Allerdings plädiert der Verband für eine konkretere Symptomliste, damit die zuständigen Behörden eine praxistaugliche Hilfestellung an die Hand bekommen.
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