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"Wir müssen draußen bleiben!" - Welche Rechte gelten?

Viele Geschäfte und Restaurants in Deutschland legen keinen Wert darauf, von Vierbeinern besucht zu werden. Aus diesem Grund wird dem Herrchen bereits an der Tür das Recht abgesprochen, mit dem Begleiter das Haus zu betreten.

Doch gilt diese Verordnung tatsächlich ohne jede Einschränkung? Und wie ist im Notfall zu verfahren?

Das Hausrecht hat Vorrang

Aus juristischer Sicht ist die Sache in diesem Fall klar geregelt. Der Besitzer des Geschäfts kann über das Hausrecht seinen eigenen Regeln wie gewünscht Nachdruck verleihen. Aus dem Grund ist es kaum verwunderlich, dass Vierbeiner unter Strafe das Geschäft nicht betreten dürfen.

In einem Supermarkt ist es durch EU-Recht verboten, Hunde in den Räumlichkeiten zu lassen. Dies liegt daran, dass dort sogleich Lebensmittel aufbewahrt werden.

An anderen Orten ist die gewünschte gehobene Atmosphäre ein Grund dafür, dass der Hund nicht mit ins Haus darf. Dies gilt etwa für die großen Casinos in Österreich. Dort wäre es mit dem Wunsch nach einer luxuriösen Atmosphäre und dem durchgesetzten Dresscode nicht vereinbar, wenn auch der Vierbeiner dort seinen Platz findet.

Für Hundebesitzer ist ein Online-Casino, in dem man bequem von seiner Couch aus spielen kann, deshalb eine sehr attraktive Alternative.

Das Anleinen birgt Risiken

Als Alternative stellen die Supermärkte und Geschäfte ihren Kunden meist die Möglichkeit zur Verfügung, den Hund vor der Tür anzuleinen. Doch aus Sicht der Experten handelt es sich hierbei um einen Schritt, der tunlichst vermieden werden sollte.

Die meisten Hunde fühlen sich sehr schnell unwohl, wenn sie von Herrchen oder Frauchen getrennt sind. Die Situation verursacht bei ihnen starken Stress und engt sie aus dieser Perspektive ein. Darüber hinaus ist es nicht selten vorgekommen, dass Hunde einer seltenen Rasse entführt wurden, um sie teuer weiterzuverkaufen.

Gleichsam hängt es von der Temperatur ab, welche Risiken mit dem Anleinen verbunden sind. In den Tagen des Sommers birgt dieser Schritt die Gefahr, dass der Hund der prallen Sonne ausgesetzt ist. Dauert der Einkauf auch nur ein paar Minuten, besteht in diesem Fall die Gefahr des Hitzschlags.

Auf der anderen Seite können die Hunde im Winter unter der Kälte leiden, vor allem da sie sich in der Zeit des Wartens an der Leine kaum bewegen können. Es droht eine Erkältung, die hätte leicht verhindert werden können.

Die praktische Alternative

Doch was ist nun zu tun, wenn sich auf dem Spaziergang plötzlich Besorgungen aufdrängen, die direkt erledigt werden sollten? Im besten Fall ist der Einkauf in dieser Situation zu dritt möglich. So hat eine zweite Person die Aufgabe, mit dem Vierbeiner vor der Tür zu warten und dem Verbot auf diese Weise zu entgehen.

Tatsächlich handelt es sich um einen sehr einfachen aber denkbar praktischen Ausweg. Darüber hinaus kann zumindest im Winter und bei Nacht das Auto als Alternative dienen. Die meisten Hunde fühlen sich im Auto durchaus wohl und können einige Minuten darin verbringen.

Doch Vorsicht: Bereits eine leichte Sonneneinstrahlung genügt, um den Innenraum des Autos auf Temperatur zu bringen. Es sind ausreichend Fälle bekannt, in denen dies den Vierbeinern zum Verhängnis geworden ist.

So unschön die Verbote von Hunden an einigen Stellen sein mögen, so leicht lassen sie sich in der Regel umgehen. Doch es empfiehlt sich, auf das klassische Anleinen vor der Tür zu verzichten.



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