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Stellungnahme der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e. V. zu dem Fluggeschirr „AVIATOR“ für Psittaziden

Tierschutzfachliche Stellungnahme des Arbeitskreises Zoofachhandel und Heimtierhaltung der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e. V. (TVT)

Der Einsatz des „AVIATOR™“, ein Fluggeschirr für Papageien und Sittiche wird hinsichtlich einer möglichen Tierschutzrelevanz kontrovers diskutiert. Der Arbeitskreis „Zoofachhandel und Heimtierhaltung“ der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT) möchte daher im folgenden Stellung zur Eignung unter Tierschutzgesichtspunkten nehmen.

Die Stellungnahme wurde unter Berücksichtigung tierschutzrechtlicher Vorgaben, der Fachliteratur und gutachterlicher Äußerungen von Tierärzten sowie unter Auswertung im Internet verfügbarer Filme erstellt.

Beschreibung

Beim „AVIATOR™“ handelt es sich um ein Fluggeschirr, das in acht Größen (Mini - XXL) angeboten wird. Es besteht aus einem verstellbaren rucksackähnlichem Gurtsystem und einer dehnbare Flexileine, die mit einer flexiblen Flugleine noch weiter verlängert werden kann. Als Gebrauchsanweisung liegt in der Regel eine DVD und ein Anleitungsheft bei.

Tierschutzrechtliche Vorgaben

Gemäß § 2 Tierschutzgesetz (TierSchG) darf die Möglichkeit eines Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so eingeschränkt werden, dass ihm Schmerzen, Leiden oder vermeidbare Schäden zugefügt werden. Nach § 3 Abs. 1 Nr. 5 TierSchG ist es verboten, ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar.

Vor diesem Hintergrund hat die TVT in der Vergangenheit mehrfach Position zu Brust- und Fluggeschirren bzw. Leinen für Vögel bezogen, u.a. in dem Merkblatt Nr. 62 (Tierschutzwidriges Zubehör in der Heimtierhaltung, 2010): "Brustgeschirre, Leinen u.ä.: Damit wird die artgemäße Bewegung des Vogels eingeschränkt.

Auch zahme Vögel reagieren bei Gefahr instinktiv mit Auffliegen und werden unvermutet zurückgerissen, was zu Verletzungen und Frakturen führen kann (s. Stellungnahme zum Flugunfähigmachen bei Papageien, Merkblatt Nr. 114)". Hierzu zählt nach Auffassung der TVT auch der „AVIATOR™“. Aufgrund der besonderen Charakteristika ist der „AVIATOR™“ jedoch gesondert zu betrachten.

Grundsätzliches zur Verwendung des „AVIATOR™“

Viele Papageienvögel sind in Haltungseinrichtungen untergebracht, in denen sie keine Möglichkeit zum Fliegen haben. Erst bei 3 m Käfiglänge beginnen kleinere Papageien zu fliegen, Großpapageien ab 4 - 6 m Länge. Mit dem „AVIATOR™“ soll den Vögeln eine zusätzliche Möglichkeit zum Fliegen gegeben werden.

Hierbei sind folgende Aspekte gegeneinander abzuwägen:


Vorteile

  • Grundsätzlich können mit Fluggeschirren den Vögeln mehr Flugmöglichkeiten gegeben werden.
  • Mehr Bewegung hat eine positive Auswirkung auf die Tiergesundheit. Insbesondere werden beim Fliegen die Luftsäcke durchlüftet.


Nachteile

  • Durch unsachgerechte Anwendung können den Tieren Schmerzen, Leiden und Schäden entstehen.
  • Die Gewöhnung an das Geschirr erfordert vom Halter ein hohes Maß an Fachwissen und Geduld. Anderenfalls kann sie von deutlichen Abwehrreaktionen begleitet sein, die mit Gefiederschäden, Verletzungen und Stress verbunden sein können.
  • Die Verwendung der langen Flugleine (> 3 m) ist nur in baum- und mastfreien Gebieten möglich, um ein Verhängen zu vermeiden. Dies kann mit Stress für die Vögel verbunden sein, da entsprechende Deckungsmöglichkeiten (Schutz vor Prädatoren, z.B. Greifvögeln) fehlen.
  • Unsachgemäßes Handling wie z.B. Hochwerfen oder ruckartiges Ziehen an der Leine können mit Verletzungen bis hin zu Frakturen einhergehen.


Bewertung

Vögeln werden insbesondere bei der Haltung in Wohnräumen oft nicht ausreichend große Haltungseinrichtungen mit entsprechenden Flugmöglichkeiten angeboten. Die bis jetzt in dem BMELV-Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien vorgegebenen Volierengrößen erlauben es den Vögeln nicht, ihr artgemäßes Flugverhalten auszuüben.

Andererseits kann der Einsatz des „AVIATOR™“ zusätzliche Flugmöglichkeiten bieten. Er kann zudem als Trainingsmethode für den Freiflug dienen. Nicht jeder Vogel ist für das Fliegen am „AVIATOR™“ geeignet.

Der Einsatz kann u.E. im Einzelfall als tierschutzkonform angesehen werden, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Haltung muss artgerecht sein. Insbesondere kann die Anwendung des „AVIATOR™“ eine ausreichend große Haltungseinrichtung nicht ersetzen.
  • Der Halter muss einschlägige Kenntnisse zum Verhalten von Psittaziden haben.
  • Der Vogel muss ein „Grundtraining“ absolviert haben, d.h. u.a. auf die Hand kommen, sich zurückrufen und sich berühren lassen, Starten und Landen in geschlossenen Räumen beherrschen. Das Training sollte vorzugsweise unter sachkundiger Betreuung erfolgt sein.
  • Der Vogel muss vorsichtig und behutsam in sehr kleinen Schritten an den Umgang, das Anlegen des Brustgeschirrs, das Erlernen der Bewegungsabläufe und das eigentliche Fliegen gewöhnt werden. Hinweis: Das mitgelieferte Anleitungsheft und die DVD eignen sich nicht als Anleitung.
  • Bei Tieren, die während des Trainings wiederholte oder massive Stressreaktionen zeigen, ist von der Anwendung des „AVIATOR™“ abzusehen und ggf. das Training unter sachkundiger Betreuung neu aufzubauen.
  • Die Tiere müssen während der gesamten Anwendung des „AVIATOR™“ ständig beaufsichtigt werden. Insbesondere darf das Tier nicht damit angebunden werden.


Fazit

Nach Abwägung der Vor- und Nachteile bleibt der AK Zoofachhandel und Heimtierhaltung der TVT vor dem Hintergrund der derzeitigen Rechtslage bei seiner grundsätzlichen Einschätzung zum „AVIATOR™“ als tierschutzwidriges Zubehör, da die nicht sachkundige Anwendung dieses frei verkäuflichen Systems eine erhebliche Gefahr für die Tiere und einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz darstellt.

Im Einzelfall kann der Einsatz unter den genannten Bedingungen tierschutzkonform sein.




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